Ich unterstütze Sie bei Ihrer Scheidung, begleite und berate Sie im Trennungsprozess und bemühe mich zum Wohl der Kinder und Eltern um eine bestmögliche Obsorge- und Kontaktregelung, sorge für einen ausgewogenen Unterhalt und eine gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, vertrete ich Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in

  • Scheidungsverfahren,
  • Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren,
  • Unterhaltsverfahren,
  • Aufteilungsverfahren über das eheliche Vermögen.

WILLKOMMEN IN DER KANZLEI KIENAST

Erstgespräch – Termin-
vereinbarung

Erstgespräch – Terminvereinbarung

Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs. Bei diesem Termin erörtern wir die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens. Das Erstgespräch erfolgt zum reduzierten Pauschalhonorar von brutto 234,– Euro (Dauer 1–1,5 Stunden).